- Anforderungen der Unfallverhütungsvorschriften
- Umgang mit der Motorsäge und anderen Hilfsgeräten
- Arbeitseinsätze unter Praxisbedingungen: Fällung von Schwachholz bis 20cm Brusthöhendurchmesser (BHD) und Bearbeitung von liegendem Holz
- 18 Jahre Mindestalter
- DGUV 214-059 Modul A
- Befähigung im Sinne von §7 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ i.V. m. DGUV Regel 114-018 „Waldarbeiten“, körperliche und geistige Eignung
- komplette persönliche Schutzausrüstung (PSA), Umfang der erforderlichen PSA siehe FAQ "Ausrüstung"
- empfohlen wird ein Ersthelferkurs